

Thujahecke an der Straße
Seiten- und Formschnitt – der Gehweg ist wieder frei begehbar.
Ob Thuja, Kirschlorbeer, Liguster oder Hainbuche: Wir bringen Ihre Hecke sauber in Form – gerade Kanten, freie Gehwege und ein gepflegter Gesamteindruck. Auch bei hohen und langen Hecken.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) sind starke Rückschnitte, bei denen Hecken auf den Stock gesetzt oder stark eingekürzt werden, nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. In dieser Zeit brüten keine Vögel.
Schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Zuwachs des Jahres entfernt wird, sind dagegen das ganze Jahr über zulässig – vorausgesetzt, es werden keine Nester gestört. Bewährt hat sich ein Formschnitt im Frühsommer (ab Ende Juni) und bei Bedarf ein zweiter im Spätsommer.
Eine Hecke sollte leicht trapezförmig geschnitten werden – unten etwas breiter als oben. So bekommen auch die unteren Zweige genug Licht und die Hecke verkahlt nicht von unten.
Vorsicht bei Thuja und anderen Nadelgehölzen: Sie treiben aus altem, kahlem Holz kaum wieder aus. Deshalb schneiden wir hier nur im grünen Bereich, damit keine braunen Löcher entstehen.
Ragt die Hecke über den Gehweg oder in die Straße, sind Grundstückseigentümer in der Regel verpflichtet, den Bereich freizuhalten – damit Fußgänger, Kinderwagen und Fahrzeuge sicher vorbeikommen und Schilder sichtbar bleiben. Wir schneiden die Hecke so zurück, dass der Weg wieder frei ist.
Wir sind für Sie in Hövels, Wissen, Katzwinkel, Selbach, Birken-Honigsessen, Mittelhof, Niederfischbach, Kirchen (Sieg), Betzdorf, Hamm (Sieg), Morsbach und Siegen sowie in der weiteren Umgebung im Einsatz.
Beispiele aus unseren Aufträgen in der Region.


Seiten- und Formschnitt – der Gehweg ist wieder frei begehbar.


Sauber in Form geschnitten – der Gehweg ist wieder frei.


Kräftiger Rückschnitt und in Form gebracht.
Ja. Auch hohe und lange Hecken – zum Beispiel mehrere Meter hohe Thujahecken – schneiden wir mit Leiter und passendem Gerät.
Für den normalen Formschnitt eignen sich Frühsommer und Spätsommer. Starke Rückschnitte sind gesetzlich nur von Oktober bis Februar erlaubt.
Wir rechen das Schnittgut zusammen und hinterlassen die Fläche ordentlich. Wie es anschließend entsorgt wird, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Wir schauen uns Ihr Grundstück unverbindlich an und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.